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04 Juli 2008

Nachtrag zur EM: Der Traum des Clemens Fritz

Matt: „Stell dir vor, du kommst aus Erfurt, wirst zum Fußballstar, lernst die Welt kennen, verdienst das große Geld, und wovon träumst du nach dem Karriereende? Von der Rückkehr nach Erfurt!
Ms. Columbo: „Das macht mich traurig und auch betroffen.“

Foto: clemensfritz.com

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14 Comments:

Anonymous trillian said...

Nachdem ich vor einiger Zeit mal in Erfurt war, kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass es in deutschen Landen viel tristere Orte gibt, als Erfurt.
Gütersloh, Heilbronn oder Mönchengladbach (meine momentane Residenz) sind viel öder und häßlicher.

08:08  
Anonymous Opa Schöngeist said...

Aus Ihnen spricht der pure Neid des kahlhäuptigen Heimatvertriebenen.

Übrigens: ein Sombrero würde dem jungen Mann gut stehen.

08:41  
Blogger Matt said...

Trillian, wenn einem die Welt als Wohnort zur Gänze offensteht, kann die Wahl doch nicht nur deshalb auf Erfurt fallen, weil es in Gütersloh NOCH öder ist …

Opa Schöngeist, Sie haben gut reden als reumütig zurückgekehrter Almöhi! Dabei vermisst Sie die Elbe immens, aber das kümmert Sie ja offenkundig nicht! Zur Strafe sollten Sie einen einwöchigen Zwangsaufenthalt in Gütersloh verbringen müssen. Oder Mönchengladbach.

09:00  
Anonymous German Psycho said...

Ich kenne Erfurt auch ganz gut. Und ich finde es genauso, wie Ms. Columbo es sicht vorstellt.

09:54  
Anonymous Joshuatree said...

Ah, da ist wieder das I-wui-hoam-nach-Fürstenfeld-Syndrom - heute in den ehrfürchtigen Stadtfarben Erfurts.

10:51  
Blogger ElbKind said...

früher hießen diese Leute "Gastarbeiter". Naja, wir alle haben sie reingelassen. Mehr oder weniger.

13:25  
Anonymous dein_koenig said...

Freund von mir arbeitet berufsbedingt dort. Schönen Gruß an Jürgen.

13:38  
Anonymous olaf said...

Die dortige Gegend hätte nie besiedelt werden dürfen. Zumindest muß man dort nicht anhalten.
Vielleicht sind wir alle auch nur von unseren Wohn- und Lieblingsorten verwöhnt.
Seien wir nachsichtig und tolerant.
Wahrscheinlich hat er das auch nur aus PR-Gründen gesagt.

14:11  
Anonymous Hude Winter said...

Die Erfurter Innenstadt ist wunderschön! Woher kommen diese Vorurteile? In Hamburg glänzt auch nicht jede Gegend.

23:26  
Anonymous Tante im Regen said...

Wo liegt Erfurt noch gleich?

Danke, Sie Matt. Nun weiß ich endlich wie man Almöhi schreibt. Sie machen Kindheitsträume wahr.

00:35  
Anonymous Opa Schöngeist said...

Ich verlange eine Gegendarstellung und zwar aus folgendem Grunde:

Almöhi:
Das Gegenteil eines weltgewandten Menschen.
*
*
*

Siehe:
Hamburgisches Pressegesetz
Vom 29. Januar 1965

Fundstelle: HmbGVBl. 1965, S. 15
Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht
§ 11
Gegendarstellung

(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. 2 Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerks, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist.

(2) 1 Die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung besteht nicht, wenn die Gegendarstellung ihrem Umfang nach nicht angemessen ist. 2 Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen. 3 Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt haben. 4 Sie bedarf der Schriftform und muss von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. 5 Der Betroffene oder sein Vertreter kann den Abdruck nur verlangen, wenn die Gegendarstellung dem verantwortlichen Redakteur oder dem Verleger unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung, zugeht.

(3) 1 Die Gegendarstellung muss in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden. 2 Sie darf nicht in Form eines Leserbriefes erscheinen. 3 Der Abdruck ist kostenfrei, es sei denn, der beanstandete Text ist als Anzeige abgedruckt worden. 4 Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken.

(4) 1 Für die Durchsetzung des Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 2 Auf Antrag des Betroffenen kann das Gericht anordnen, dass der verantwortliche Redakteur und der Verleger in der Form des Absatzes 3 eine Gegendarstellung veröffentlichen. 3 Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. 4 Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen der gesetzgebenden oder beschließenden Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) sowie der Gerichte.

02:45  
Blogger Matt said...

Opa, Sie haben völlig Recht. Bestimmte geografische Gegebenheiten bewertete ich völlig über im Verhältnis zu Ihren persönlichen Eigenschaften. Die Gegendarstellung sei hiermit abgegeben. Danke auch für die ausführliche Belehrung über die Rechtsgrundlage!

(Die Tante macht mir das Leben aber echt leichter als Sie …)

02:54  
Anonymous German Psycho said...

Geschmäcker sind ja verschieden, aber die Innenstadt Erfurts schönfinden? Das muß ein Anti-anti-Ossi-Reflex sein ;-)

09:36  
Blogger Matt said...

Eine Anti-anti-Haltung dürfte Ihnen doch gar nicht so unsympathisch sein, wie ich Sie kenne.

13:47  

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